Unsere Beratungsfelder

Zeitnahe Mittelverwendung

Die Mittelverwendung ist bei Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften gem. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) an bestimmte Grundsätze gebunden. So muss die Mittelverwendung zum einen zeitnah erfolgen. Die Körperschaft darf also zu verwendende Mittel nicht zurückhalten (thesaurieren). Zeitnah bedeutet, dass die Mittel bis zum 31.12. des übernächsten Kalenderjahres verwendet werden. Welche Mittel zu verwenden sind ist unterschiedlich. In den Gründungsjahren dürfen mehr Mittel in Rücklagen eingestellt werden und müssen daher nicht verwandt werden. Aber auch in späteren Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Erträge in Rücklagen eingestellt werden. Erträge aus Veräußerungen von Wirtschaftsgütern genießen einen Sonderstatus. Sie fallen unter „Vermögensumschichtung“ und müssen daher ausnahmsweise nicht zeitnah verwandt werden.

Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Krischan Treyde
Düsseldorf
0211 - 86 320 310

Edzard Treyde
Hamburg
0170 - 545 7715