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Treyde Rechtsanwälte · Steuerberater

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Die Unternehmenssteuerreform wird zum 01.01.2008 in kraft treten. Bereits jetzt sollten die wesentlichen Punkte bei einer Rechtsformwahl berücksichtigt werden.

Änderung des Körperschaftsteuersatzes und der Steuerbelastung einer GmbH

Der Körperschaftsteuersatz wird von 25% auf 15% reduziert. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH beträgt zukünftig nur noch etwa 30%.

Tarifbegünstigung von thesaurierten Gewinnen bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften werden thesaurierte Gewinne zukünftig nur noch mit etwa 30% belastet. Insofern kommt es zu einer Angleichung mit der GmbH.

Wegfall der Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer

Bisher war die Gewerbesteuer auch steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dies ist zukünftig nicht mehr der Fall. Sofern es sich bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft um natürliche Personen handelt, wird die Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer verbessert (von 1,8 auf 3,8).

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Leasing- und Mietzahlungen

Zukünftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr nur Zinsaufwendungen, sondern auch andere Finanzierungsaufwendungen (Mieten, Pachten, Leasingraten, Lizensgebühren) steuerlich hinzugerechnet werden. Allerdings gibt es einen Freibetrag von EUR 100.000 und eine Reduzierung der Hinzurechnung auf 25% (statt vorher 50%). Dies wird u. a. dazu führen, dass insbesondere der entscheidende steuerliche Vorteil beim Leasing gegenüber der Finanzzierung des Kaufes über Bankdarlehen, nämlich die bisherige fehlende gewerbesteuerliche Hinzurechnung, wegfällt.

Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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