Ansparrücklage

Erläuterung

Eine Ansparrücklage wird durch eine Ansparabschreibung gebildet. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um eine vorgezogene Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut, das noch gar nicht erworben wurde. Sofern der Steuerpflichtige z. B. vorhat, sich in drei Jahren einen Computer zu kaufen, kann er jetzt schon hierauf eine Abschreibung vornehmen. Im Jahr des Erwerbes fällt die Abschreibung dafür weg.

Vorteile

Durch die Bildung von Ansparrücklagen kann das Einkommen für ein bestimmtes Jahr gesenkt werden. Dieses hat nicht nur den Vorteil, dass in diesem Jahr die Steuerlast vermindert wird, sondern bietet auch die Möglichkeit, unter bestimmten Grenzen zu bleiben (insbesondere der Grenze für die Eigenheimzulage, aber auch z. B. beim Erziehungsgeld oder bei sozialversicherungsrechtlichen Grenzen).

Nachteile

Die Verminderung des Einkommens und die damit zusammenhängende Ersparnis im ersten Jahr wird durch eine Erhöhung des Einkommens in späteren Jahren wieder ausgeglichen. Sofern die Ansparrücklage nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (bei Existenzgründern fünf Jahre, sonst nur zwei Jahre) durch Anschaffung der entsprechenden Wirtschaftsgüter verbraucht wird, kommt es zur Zwangsauflösung. Für bis zum 31.12.2006 gebildete Rücklagen erfolgte diese Zwangsauflösung nicht rückwirkend, d. h. der Umkehreffekt erfolgte erst im Jahr der Zwangsauflösung. Für nach diesem Zeitpunkt gebildete Rücklagen ergibt sich eine gesetzliche Änderung. Es kommt nunmehr zu einer rückwirkenden Auflösung. Dementsprechend werden die Steuerbescheide nachträglich geändert und es kommt zu einer verzinslichen Nachzahlung.

Fazit

Ansparrücklagen bieten die Möglichkeit, das Einkommen zunächst zu vermindern und dafür in späteren Jahren zu erhöhen. Ein konkreter Vorteil entsteht nur dann, wenn die Steuerentlastung im Jahr der Bildung höher ist als die zusätzliche Steuerbelastung im Jahr des Gebrauchs. Dies ist der Fall, wenn der Einkommenstarif im Jahr der Bildung höher ist als im Jahr der Auflösung. Hierbei sind auch die aktuellen Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Sofern der Tarif gleich ist, bleibt es bei einem Liquiditätsvorteil. Der Steuerpflichtige hat zunächst weniger Steuern zu zahlen. Falls eine Existenzgründung vorliegt, kommt ein Zinsvorteil hinzu, da die Steuerstundung der ersten Jahre zinsfrei ist. Durch die Gesetzesänderung von 2007 wurde der Vorteil einer Ansparrücklage allerdings im Wesentlichen auf die Fälle der tatsächlichen Anschaffung begrenzt, da in den anderen Fällen das Jahr der Bildung der Rücklage rückwirkend zu korrigieren ist.

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