Rechtsformvergleich bei Nonprofit-Unternehmena. Einführung Nonprofit-Unternehmen werden meist in der Rechtsform eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) geführt. Non-Profit bedeutet hierbei nicht, dass das Unternehmen keinen Gewinn erzielen darf. Im Gegenteil: es ist nach der Abgabenordnung zu einem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Non-Profit meint vielmehr, dass die an dem Unternehmen Beteiligten nicht finanziell von dem Unternehmen profitieren dürfen. Auch ist das Unternehmen verpflichtet, seine erwirtschafteten Gewinne zeitnah für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Vereine, Stiftungen und GmbH´s müssen nicht als Non-Profit-Unternehmen im steuerlichen Sinne geführt werden. Wesentlicher Nachteil ist in diesem Fall, dass die Unternehmen keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen. b. Rechtsformwahl Gemeinsam haben die drei Rechtsformen Verein, Stiftung und gGmbH, dass sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Bei Vereinen liegt die Förderung hierbei in der Regel im Bereich der eigenen Mitglieder (Sport, Kunst, Sammlungen usw.). Dementsprechend gibt es eine Mindestzahl von sieben Mitgliedern bei der Gründung und die Vereinsaktivitäten erfolgen durch die Mitglieder selber, sei es, dass sie eigene Zeit zur Verfügung stellen oder, dass sie in der Organisation tätig sind (Spielpläne, Instandhaltung der Räumlichkeiten und Spielflächen etc.). Bei Stiftungen und gGmbH´s liegt die Betonung dagegen nicht in der unmittelbaren Förderung durch die Gründer, sondern auf der mittelbaren finanziellen Förderung. Als Grundorientierung kann demnach dienen:
Die gGmbH und der Stiftung unterscheiden sich primär durch zwei Aspekte:
Im Ergebnis sollte ein Unternehmen aus den genannten Gründen daher in der Regel die gGmbH vorziehen. Dass gleichwohl viele Unternehmensstiftungen existieren und auch weiterhin gegründet werden, beruht auf der werbewirksameren und bekannteren Rechtsform der Stiftung oder darauf, dass die Stiftung im Rahmen einer Planung der Unternehmensnachfolge als Unternehmensträger dienen soll. Bei der Wahl der Rechtsform und den Gründungsformalitäten (Satzung, Genehmigungen, Eintragungen) sowie den anschließenden steuerlichen und buchhalterischen Verpflichtungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
|