Zum Inhalt springen
Treyde Rechtsanwälte · Steuerberater

Überörtliches Netzwerk (keine GbR)
Hamburg · Düsseldorf

Nach dem Grundsatz der Ausschließlichkeit sind im Bereich der steuerlich geförderten Gemeinnützigkeit Mittel ausschließlich für die in der Satzung definierten Zwecke zu verwenden (§ 56 AO). Möchte eine gemeinnützige Körperschaft zukünftig einen Zweck verfolgen, der nicht in ihrer Satzung geregelt ist, bedarf es folglich einer Satzungsänderung.

Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Krischan Treyde

Rechtsanwalt · Steuerberater · Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46, 40213 Düsseldorf
0211 86 320 310
kanzlei@treyde.de

Edzard Treyde

Rechtsanwalt · Steuerberater

Van-der-Smissen-Str. 3, 22767 Hamburg
0170 545 7715
beratung@treyde.de

Nicola Treyde

Rechtsanwältin

Schäferstr. 10, 40479 Düsseldorf
0211 513 43 013
info@treyde.de