Praxisübertragung

Eine Praxisübertragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und setzt voraus, dass die Reihenfolge der einzelnen Schritte beachtet wird:

  1. Auswahl des Nachfolgers und Einigung über Vertragsmodalitäten

  2. Erfolgreiche Durchführung des Nachbesetzungsverfahren

  3. Übergang der Praxis inkl. des Patientenstammes

Auswahl des Nachfolgers

Neben der fachlichen Einigung und der Fähigkeit, den Kaufpreis für die Praxis begleichen zu können, spielen auch Soft-skills eine große Rolle. Die Patienten haben über Jahre hinweg ein Vertrauensverhältnis zu dem ausscheidenden Arzt aufgebaut und erwarten, dass er bei der Auswahl seines Nachfolgers auch darauf achtet, dass sein Nachfolger den Standard des Praxis aufrechterhalten kann. Noch wichtiger sind die Soft-skills bei Praxisgemeinschaften. Hier müssen die verbleibenden Partner mit dem neuen Partner harmonieren. Als Möglichkeiten, einen geeigneten Nachfolger zu finden, kommen Veröffentlichungen in den Ärzteblättern, die Anforderung der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung und Praxisbörsen in Betracht.

Erfolgreiche Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens

Sofern der Nachfolger fachlich geeignet ist und die Vertragsmodalitäten feststehen, wird es in der Regel gelingen, das Nachbesetzungsverfahren erfolgreich zu gestalten. Da der Verzicht auf den Vertragsarztsitz zugunsten eines bestimmten Erwerbers rechtlich unzulässig ist, wird üblicherweise in einer Art Vorverfahren die Erfolgschance ausgetestet. Hierbei gibt der Veräußerer eine Absichtserklärung dahingehend ab, im Fall der Zulassung eines bestimmten Nachfolgers auf seinen Vertragsarztsitz zu verzichten. Bis zum Ende der Sitzung des Zulassungsausschlusses, an dem der Veräußerer persönlich teilnehmen sollte, kann dann, wenn sich herausstellt, dass der Zulassungsausschuss mit der Wahl nicht einverstanden ist, der lediglich angekündigte Verzicht zurückgenommen werden.

Übergang der Praxis und Überleitung des Patientenstammes

Der Patientenstamm ist ein wesentlicher Wertfaktor der Praxis. Da das Verhältnis ein großes Maß an Vertrauen voraussetzt, sollte maßgebliches Ziel sein, das Vertrauen der Patienten in die Fähigkeiten des ausscheidenden Arztes auf den Erwerber zu übertragen. Meist ist hierbei eine längere Überleitungszeit sinnvoll. Im Idealfall beginnt der Erwerber in einem ersten Schritt neben dem Veräußerer in der Praxis tätig zu werden. Hiernach scheidet der Veräußerer dann als Partner der Praxis aus, ist aber noch weiterhin in der Praxis tätig (z. B. als Angestellter in Teilzeit).

Steuerliche Aspekte

Neben den oben genannten Punkten sind die steuerlichen Aspekte während der gesamten Übergangszeit im Auge zu behalten. Ziel wird es immer sein, die steuerlichen Begünstigungen (Freibetrag und halber Steuersatz) zu erlangen. Hierbei gibt es allerdings vieles zu berücksichtigen und zahlreiche überraschende Fallstricke. Als Beispiel sei nur der Fall genannt, dass der ausscheidende Arzt nach Übergang der Praxis im Einverständnis mit seinem Nachfolger noch ein paar wenige Privatpatienten als Neufälle annimmt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung werden für ihn in diesem Fall die steuerlichen Begünstigungen rückwirkend aberkannt.

Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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