Musterberufsordnung Ärzte (MBO-Ä)

Die Musterberufsordnung für die Ärzte (MBO-Ä) regelt das Verhältnis der Ärzte zu den Ärztekammern, den Patienten und den ärztlichen Kollegen. In der Berufsordnung sind Einzelheiten zu den Pflichten der Ärzte (Aufklärungspflicht) und zu gewünschten Grundeinstellungen niedergelegt. So wird z. B. die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt untersagt und die Annahme von Geschenken reglementiert.

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