Unsere Beratungsfelder

Vermögenssicherung

Die beste Vermögenssicherung aus unternehmerischer Sicht ist ein auf Langfristigkeit angelegtes auskömmliches Wirtschaften. Dies setzt voraus, dass Unternehmen und Unternehmer zueinander passen. Diese schlichte Feststellung hat besondere Bedeutung nicht nur bei Planung der Unternehmensnachfolge, sondern auch bei Entwicklungen positiver wie negativer Art. Damit ein wachsender Betrieb dem Unternehmer nicht "über den Kopf wächst" und ihn unerwartete Ereignisse nicht aus der Bahn werfen, empfiehlt sich gelegentlich ein "Check-Up", vergleichbar mit einer Vorsorgeuntersuchung.

Vergleichbar einem in einer Vorsorgeuntersuchung festgestellten Infarkt-Risiko stellt sich das Droh-Gespenst einer Insolvenz dar. Bekannte Beispiele hierfür sind:

  • Das Kreditinstitut kündigt ohne erkennbaren Grund und unerwartet den Dispositionskredit und lässt keine Kontoinanspruchnahme mehr zu.

  • Säumigkeit von Kunden - häufig sogar die öffentliche Hand - führt zu Liquiditätsengpässen.

  • Einseitige Abhängigkeit von Großkunden, die sich unerwartet anderweitig orientieren

  • Krankheit oder Unfall des Unternehmers

Der persönlich haftende Unternehmer verliert durch eine Insolvenz in der Regel sein gesamtes Vermögen und wird zunächst Sozialhilfeempfänger.

Das Unternehmen gerät in fremde Hände oder wird zerschlagen.

Bekannte Schutzmaßnahmen angesichts solcher vorstellbarer Entwicklungen sind die Beschränkung der persönlichen Haftung durch die Wahl einer entsprechenden Unternehmensform. Typische Beispiele hierfür sind die GmbH oder die GmbH & Co. KG. Doch hiermit sollte es nicht sein Bewenden haben. Weitere Maßnahmen und Überlegungen können sich beziehen auf:

  • die Trennung von Risiko und Vermögen (auch als Betriebsaufspaltung bezeichnet)

  • die Aufteilung des Unternehmens beispielsweise in Produktion und Vertrieb

  • die Verfügbarkeit eines anderweitigen Vermögens oder Unternehmens (auch als zweites Standbein bezeichnet)

  • rechtzeitige Begründung von Partnerschaften

  • Maßnahmen der Unternehmensnachfolge

Soweit der Unternehmer nicht persönlich in die Insolvenz hineingezogen wird, hat er eine Reihe von Möglichkeiten, einen Insolvenzplan aktiv mitzugestalten und mit dem Insolvenzverwalter als willkommenen Sanierer zusammenzuarbeiten.

Das Treyde-Team bietet auf Grund jahrzehntelanger Wirtschaftsprüfererfahrung eine kritische Analyse Ihrer unternehmerischen Situation an und verbindet damit individuelle Gestaltungsempfehlungen gewissermaßen "aus einer Hand". Hierzu zählen vor allem das Gesellschafts- und Steuerrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht, Familien- und Erbrecht. Im Rahmen des "Unternehmens-Check-Ups" ist uns Ihr Steuerberater ein wichtiger Gesprächspartner.

Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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